UN-Behindertenrechtskonvention (UB-BRK)

Symbolbild UNBRSymbolbild UNBRK

Das Recht auf Arbeit und Beschäftigung

Das Recht auf Arbeit wurde im Jahr 2006 mit der Verabschiedung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) als anerkanntes Menschenrecht erneut bekräftigt. Die UN-BRK hält einen ausführlichen Anforderungskatalog bereit, der unter anderem inklusive Strukturen der Berufsberatung, Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung sowie zahlreiche Förder- und Gewährleistungspflichten umfasst (Artikel 27 UN-BRK).

Mit Ratifikation der UN-BRK im Jahr 2009 hat sich Deutschland verpflichtet, den Arbeitsmarkt entsprechend umzugestalten. Dennoch heißt Teilhabe am Arbeitsleben für viele Menschen mit Behinderung immer noch, auf Sondersysteme als einzige Option verwiesen zu werden. Eine Tätigkeit in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder bei einem anderen vergleichbaren Leistungsanbieter ist nicht als Arbeitsverhältnis anerkannt, sondern gilt als Rehabilitation.

Der Übergang von der Schule in den Beruf

Die schulische und berufliche Bildung sowie der Übergang von der Schule in das Berufsleben sind die für den späteren Berufsweg entscheidenden Phasen. Hier wirkt sich jede weitere Verzögerung doppelt negativ aus. Heutige Versäumnisse ziehen unwiderrufliche Folgen im gesamten weiteren Berufsleben der Betroffenen nach sich. Es ist unverzichtbar, ein inklusives Schulsystem mit einem ebenso inklusiven System weiterführender Berufsberatung und Ausbildung zu verzahnen.

Ein gelungenes Beispiel in Schleswig-Holstein ist das Projekt „Übergang Schule und Beruf“, das von den Integrationsfachdiensten (§ 193 SGB IX, Abs. 2, Satz 3) in Förderschulen durchgeführt wird. Das Projekt bietet Schüler:innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf die Möglichkeit, sich mit den unterschiedlichen Wegen ins Berufsleben und ihren eigenen individuellen Kompetenzen auseinanderzusetzen, um einen erfolgreichen Einstieg in die Erwerbstätigkeit zu erreichen.

Leistungen der Integrationsämter

Die Integrationsämter in Deutschland engagieren sich seit Jahrzehnten für Inklusion auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Das tun die Integrationsämter für Inklusion:

  • Arbeitsplätze sichern, wenn im Berufsleben eine schwere Behinderung auftritt.
  • Die individuelle berufliche Entwicklung unterstützen.
  • Den beruflichen Wiedereinstieg fördern.
  • Für behinderte junge Menschen neue Zugänge schaffen zu Ausbildung und Beruf im Betrieb als Alternative zur Werkstatt.
  • Für ein offenes, vorurteilsfreies Arbeitsklima eintreten.

Dies gelingt nur in enger Kooperation mit den betrieblichen Partnern - Arbeitgebern, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräten - sowie durch Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung. Zu den Aufgaben aus dem Schwerbehindertenrecht (Teil 3 Sozialgesetzbuch IX) kommen die Anforderungen an einen inklusiven Arbeitsmarkt nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit dem Bundesteilhabegesetz wurde die Rolle der Integrationsämter weiter gestärkt.

Fasst man alle Formen der Förderung, Beratung und der persönlichen Begleitung zusammen, dann waren die Integrationsämter und die von ihnen beauftragten Integrationsfachdienste (IFD) 2019 bundesweit in über 180.000 Einzelfällen aktiv für die Belange für Menschen mit Behinderung tätig. Insgesamt haben sie eine Summe von mehr als 500 Mio. Euro aus der Ausgleichsabgabe eingesetzt, um Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für schwerbehinderte Menschen zu generieren und zu erhalten.

Die Integrationsfachdienste (IFD) begleiteten und unterstützten 2019 bundesweit etwa 62.000 Menschen mit Behinderung, in fast 94 Prozent der Fälle im Auftrag der Integrationsämter. Dank der hohen Fachkompetenz der IFD-Berater und der Kontinuität der persönlichen Betreuung werden nachhaltige Erfolge erzielt. So betrug die Quote der gesicherten Arbeitsverhältnisse 2019 rund 88 Prozent.
Quelle: BIH-Jahresbericht 2019/2020

Die IFD sind neutrale Fachberatungsstellen vor Ort, die bei allen Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Gleichstellung zur Verfügung stehen. Die IFD sind ein verlässlicher Partner für Schüler:innen, WfbM-Beschäftigte, Arbeitnehmer:innen (auch bei der Suche nach einem Arbeitsplatz) und für Unternehmen: Arbeitgeber:innen, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebsräte und Personalräte.

In Schleswig-Holstein arbeiten die IFD an 18 Standorten mit landesweit über 80 Fachberater:innen.

Hier finden Sie Ihren IFD vor Ort.