Vielfalt als Teil der Lösung: Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
Arbeitnehmer:innen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind größtenteils genauso leistungsfähig wie ihre Kollegen:innen. Der Grad der Behinderung trifft keine Aussage über die Fähigkeiten und Fertigkeiten eines Beschäftigten bei der Ausübung seines Berufs. Entscheidend ist, dass sie den richtigen Arbeitsplatz haben. Das heißt, die Anforderungen des Betriebes und die Fähigkeiten des behinderten Menschen sind klar und passen gut zusammen.
Die Integrationsfachdienste (IFD) und die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) beraten und unterstützen bei allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und Menschen mit Gleichstellung.
Die EAA nehmen die Lotsenfunktion für Arbeitgeber:innen ein und klären allgemeine Fragen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Wenn es konkreter wird, arbeiten IFD und EAA Hand in Hand und unterstützen Arbeitgeber:innen, Personalverantwortliche sowie Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte und Personalräte umfassend bei der Schaffung und beim Erhalt behinderungsgerechter Arbeitsplätze.
In Schleswig-Holstein sind Integrationsfachdienste beauftragt als Einheitliche Ansprechstellen tätig zu werden. Die Fachberater:innen des Integrationsfachdienstes handeln im Auftrag des Integrationsamtes im Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein.
Hand in Hand mit Betrieben. Professionelle Beratung und konkrete Lösungen
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber sind trägerunabhängige Beratungsstellen, die Arbeitgeber:innen vor Ort bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen informieren, beraten und unterstützen. Dazu sprechen die EAA Arbeitgeber:innen aktiv an und sensibilisieren diese für die Belange von Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben.
In ca. 79 Prozent der Beratungen gelingt es dem IFD, einen bereits bestehenden Arbeitsplatz zu sichern. Für vakante Arbeits- oder Ausbildungsplätze unterstützt der IFD bei der Suche nach passgenauen Mitarbeiter:innen. Im Weiteren berät und begleitet der IFD die Unternehmen und betrieblichen Interessenvertretungen von der Einstellung über die Gestaltung der Arbeitszusammenhänge bis zum betrieblichen Eingliederungsmanagement. Eine Begleitung für Beschäftigte mit Schwerbehinderung zur Stabilisierung laufender Arbeitsverhältnisse und bei Neueinstellungen ist ebenfalls möglich.
Eine weitere Leistung ist die Beratung über Fördermittel für die Betriebe und die Einleitung von anderen Hilfsmöglichkeiten.
Auf Anfrage führt der IFD auch betriebliche Schulungen durch, die zu dem Themenkomplex „Arbeit und Behinderung" sowie den IFD-Dienstleistungen informieren.
Fachkräfte sichern. Wissen erhalten
Erfahrung zählt. Der Erfolg eines Unternehmens hängt nicht zuletzt vom Wissen und den Fertigkeiten der Mitarbeiter:innen ab. Für die nachhaltige Sicherung und Stabilisierung von Arbeitsverhältnissen kennt der IFD fast immer einen Weg.
Unterstützungsmöglichkeiten durch den IFD:- Information über Auswirkungen von Behinderungen für das betriebliche Umfeld
- Beratung von Vorgesetzten und Kolleg:innen
- Moderation bei Konflikten am Arbeitsplatz
- Unterstützung bei der Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
- Beratung zum Wiedereinstieg nach Krankheit
- Vorschläge zur behindertengerechten Einrichtung und Unterhaltung der Arbeitsstätte
- Vorschläge zur behindertengerechten Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsumfeldes, der Arbeitsorganisation und der Arbeitszeit
- Entwicklung von neuen Einsatzmöglichkeiten
- Hilfe bei der Einarbeitung an einem neuen Arbeitsplatz
- Koordination von Rehamaßnahmen
- Entlastung im Umgang mit Behörden
- Unterstützung bei Fragen zu technischen und finanziellen Förderleistungen sowie bei dem jeweiligen Antragsverfahren
- Nachbetreuung, Krisenintervention oder psychosoziale Betreuung
Arbeitsplätze schaffen. Arbeits- und Fachkräfte gewinnen
Menschen mit Behinderung sind wertvolle Arbeits- und Fachkräfte. Unternehmen können dem immer stärker werdenden Mangel an qualifiziertem Personal durch das Einstellen von Menschen mit Behinderungen entgegenwirken. Arbeitgeber, die behinderte Menschen einstellen, können zudem eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.
Der IFD begleitet Unternehmen in allen Schritten der Neueinstellung eines Menschen mit Behinderung und begleitet das neue Beschäftigungsverhältnis.
Unterstützungsmöglichkeiten durch den IFD:- Beratung bei der Einstellung geeigneter Bewerber:innen entsprechend der jeweiligen Anforderungen
- Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Begleitung während und nach der Einarbeitungszeit
In Schleswig-Holstein arbeiten die IFD an 18 Standorten mit landesweit über 50 Fachberater:innen.
Hier finden Sie Ihren IFD vor Ort.
Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)
Sie haben die Aufgabe,- Arbeitgeber anzusprechen und diese für die Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu sensibilisieren,
- Arbeitgebern als trägerunabhängiger Lotse bei Fragen zur Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen zur Verfügung zu stehen und
- Arbeitgeber bei der Stellung von Anträgen bei den zuständigen Leistungsträgern zu unterstützen.
Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Ihrer EAA.